Anerkennungen
Allgemeines
Leistungen, die außerhalb der TUM – sowohl im Ausland als auch in Deutschland – erbracht wurden, können im Rahmen von §6 ADPO und §16 APSO anerkannt werden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Anerkennung von Studienleistungen ist, dass keine wesentlichen Unterschiede in den erworbenen Kompetenzen (Learning Outcomes) im Hinblick auf die durch eine Lehrveranstaltung an einer anderen Hochschule erworbenen Fähigkeiten oder Kenntnisse bestehen, d. h. dass die Leistungen inhaltlich und hinsichtlich des Niveaus als gleichwertig anzusehen sind.
Für Studierende der TUM School of Management
Wenn Sie an der TUM School of Management eingeschrieben sind und eine Anerkennung einer an unserem Lehrstuhl angebotenen Lehrveranstaltung beantragen möchten, nutzen Sie bitte die digitale Plattform PIM.
Die Platform for Inter*national Credit Recognition (PIM) bietet einen digitalisierten Prozess für alle Arten der Anerkennung von Studienleistungen. Das bedeutet, dass Sie diese Plattform für sämtliche Anerkennungsverfahren verwenden können (z. B. für die Anerkennung von Leistungen aus früheren Studien oder nach einem Auslandsaufenthalt).
Für weitere Informationen und eine Anleitung zur Antragstellung konsultieren Sie bitte die auf der Website der TUM School of Management im Download Center bereitgestellten Hinweise.
Bitte beachten Sie zudem den allgemeinen Anerkennungsprozess sowie die Voraussetzungen, die für eine Anerkennung erfüllt sein müssen.
Für Studierende anderer Schools
Bitte füllen Sie den Antrag auf Anerkennung aus und senden Sie alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail an office(at)mgt.tum.de
Ansprechpartner
Bei allgemeinen Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte an recognition(at)mgt.tum.de
Ansprechpartner der Professur: Dominik Mieskes, Ass. Jur., Maître en Droit
E-Mail: office.competition(at)mgt.tum.de