Allgemeines
Leistungen, die außerhalb der TUM erbracht wurden, sowohl im Ausland als auch in Deutschland, können im Rahmen von §6 ADPO und §16 APSO anerkannt werden.
Voraussetzungen
Die Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen ist, dass keine wesentlichen Unterschiede in den erworbenen Kompetenzen (Learning Outcomes) in Bezug auf die durch einen Kurs an einer anderen akademischen Einrichtung erworbenen Fähigkeiten oder Kenntnisse bestehen, d. h. dass die Leistungen hinsichtlich Inhalt und Niveau gleichwertig sind.
Für Studierende der TUM School of Management
Wenn Sie an der TUM School of Management eingeschrieben sind und eine Anerkennung für eine an unserem Lehrstuhl angebotene Lehrveranstaltung beantragen möchten, nutzen Sie bitte die digitale Plattform PIM. Die Platform for inter*national credit recognition (PIM) bietet einen digitalisierten Prozess für alle Arten von Anerkennungen. Das bedeutet, dass Sie diese Plattform für sämtliche Anerkennungen verwenden können (z. B. für die Anerkennung von Leistungen aus vorherigen Studien oder nach einem Auslandsaufenthalt).
Weitere Details und Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf der Website der TUM School of Management im Download Center. Bitte informieren Sie sich zudem über den allgemeinen Anerkennungsprozess sowie die Voraussetzungen, die für eine Anerkennung erfüllt sein müssen.
Für Studierende anderer Schools
Für Studierende anderer Schools erfolgt die Anerkennung wie bisher per E-Mail und PDF.
Kontaktperson
Wenn Sie weitere allgemeine Fragen zur Anerkennung haben, wenden Sie sich bitte an recognition(at)mgt.tum.de.